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Situation 6: Rufumleitung bei Aufenthalt im Ausland
| 1. |
Der anrufende Mobilfunkkunde zahlt den ausländischen Mobilfunktarif ins Mobilfunknetz und einen Zuschlag des ausländischen Netzbetreibers.
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| 2. |
Der angerufene Mobilfunkkunde zahlt den Mobilfunktarif für eingehende Gespräche bei Aufenthalt im Ausland für das Land, in dem er sich befindet.
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| 3. |
Der Mobilfunkteilnehmer zahlt für die Anrufumleitung nach Deutschland den entsprechenden Auslandstarif des ausländischen Mobilfunknetzes plus Zuschlag.
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