Situation 6: Rufumleitung bei Aufenthalt im Ausland

Voherige Seite Nächste Seite


1.  Der anrufende Mobilfunkkunde zahlt den ausländischen Mobilfunktarif ins Mobilfunknetz und einen Zuschlag des ausländischen Netzbetreibers.

2.  Der angerufene Mobilfunkkunde zahlt den Mobilfunktarif für eingehende Gespräche bei Aufenthalt im Ausland für das Land, in dem er sich befindet.

3.  Der Mobilfunkteilnehmer zahlt für die Anrufumleitung nach Deutschland den entsprechenden Auslandstarif des ausländischen Mobilfunknetzes plus Zuschlag.
Startseite  |  Kontakt  |  Impressum  |  AGB