Situation 7: Eingehender Ruf bei Aufenthalt im inländischen Mobilfunknetz

Voherige Seite


1.  Der anrufende Mobilfunkkunde zahlt ein nationales Gespräch gemäß dem Mobilfunktarif des ausländischen Netzbetreibers plus Zuschlag.

2.  Der ausländische GSM 1800-Teilnehmer zahlt ein ankommendes Gespräch gemäß dem ausländischen Mobilfunknetz.
Startseite  |  Kontakt  |  Impressum  |  AGB